Organisationstalent, Strukturierung und Sorgfalt sollten junge Auszubildende mitbringen, wenn sie sich für das Berufsbild der/des Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte/r (kurz PKA) interessieren. PKA's kümmern sich in der Apotheke um die kaufmännischen Aufgaben rund um Arzneimittel. Wie die Berufsbezeichnung schon ausdrückt, ist sowohl der Umgang mit Zahlen, als auch mit Arzneimitteln Teil der Arbeit der PKA. Mehr Info im Video (siehe unten). Viel Spaß beim Anschauen. Mehr Infos unter: www.apotheken-karriere.de
(Quelle Video abda.de / apotheken-karriere.de / Youtube.com / Erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik )
Am 12. Juli 2012 ist die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I Nr. 31 S. 1456). Sie tritt am 1. August 2012 in Kraft.
Die Novellierung war notwendig geworden, da es große Veränderungen in den Aufgaben- und Tätigkeitsschwerpunkten der PKA aufgrund der arbeitsorganisatorischen und technologischen Entwicklungen im Apothekenbereich gegeben hat. Die Kompetenz im kaufmännisch-organisatorischen Bereich wird nun noch stärker in den Vordergrund gestellt. Als neue Ausbildungsinhalte wurden die Kommunikation und die Mitwirkung bei der Qualitätssicherung aufgenommen. Dagegen wurden die Inhalte zum Erwerb des eingeschränkten Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln gestrichen.
Den folgenden Downloads können die Verordnung, die Erläuterungen zum Verordnungstext, die synoptische Gegenüberstellung des Ausbildungsrahmenplans der neuen und der alten Ausbildungsordnung, die Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan, der novellierte Musterausbildungsplan sowie der Rahmenlehrplan für den berufsschulischen Unterricht entnommen werden.
Das Berufsbild
Bei der/m PKA handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der keiner gesetzlich vorgeschrieben Schulbildung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung bedarf. Die Inhalte bauen jedoch auf dem Hauptschulabschluss auf. Eine gute Allgemeinbildung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den Naturwissenschaften sind Voraussetzung. Pharmazeutisches und kaufmännisches Interesse sind ebenso wichtig wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. aufgrund sehr guter Leistungen, kann sie auch verkürzt werden.
Die Ausbildung zur/m PKA erfolgt im dualen System, d. h. dass der Auszubildende in einer Apotheke praktisch ausgebildet wird und parallel dazu eine Berufsschule besucht. Das Ausbildungsverhältnis wird zwischen Apotheker und Auszubildenden schriftlich festgehalten.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der PKA liegt im kaufmännisch-organisatorischen Bereich der Apotheke. Dementsprechend werden Kenntnisse u. a. zur Warenwirtschaft, Bevorratung und Preisbildung, Lagerhaltung sowie zur Bearbeitung von Rechnungen und Umgang mit der EDV vermittelt. Darüber hinaus werden die Auszubildenden mit Zuarbeiten zur Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln vertraut gemacht. Auch die Beratung zu apothekenüblichen Waren, wie Kosmetika und Verbandmittel, gehört zu den Aufgaben der PKA. Die Beratung zu Arzneimitteln und deren Abgabe ist hingegen Apothekern und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) vorbehalten.
Die praktische Ausbildung wird durch fachbezogenen Berufsschulunterricht ergänzt. Zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres wird in einer schriftlichen Zwischenprüfung der Ausbildungsstand der PKA-Schüler ermittelt. Vor der jeweiligen Landesapothekerkammer wird am Ende der Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung abgelegt.
PKA sind aufgrund ihrer pharmazeutisch-kaufmännisch geprägten Ausbildung vorrrangig in öffentlichen Apotheken, aber auch in Krankenhausapotheken, in der Industrie, im pharmazeutischen Großhandel, in Drogerien oder Verwaltungen und Behörden tätig.
Angebote zur späteren Fortbildung finden PKA bei den Landesapothekerkammern. Bei entsprechendem Bildungsabschluss haben PKA auch die Möglichkeit, sich zur PTA ausbilden zu lassen. Für ein Studium zur Diplom-Ingenieurin (FH) mit Schwerpunkt Pharmatechnik oder Pharmazeutische Chemie ist die Fachhochschulreife notwendig. Wer eine Hochschulzugangsberechtigung hat, kann auch das Pharmaziestudium an einer Uni anstreben.
(Quelle alle Berufsbilder abda.de / Text erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik )
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